Welchen Beitrag leistet die Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie für den Arbeitnehmerschutz?

FAQ Tätigkeitsprofil des Arbeitspsychologen

Die Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie zielt darauf ab, Arbeit, Organisation und Mensch in Einklang miteinander zu bringen,

  • indem die Arbeit dem Menschen angepasst wird (Mensch-Technik-Interaktion, menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsinhalte und Handlungsfreiräume, ..)
  • indem Werte, Strukturen und Prozesse von Organisationen so verändert werden, dass sie dem menschlichen Erleben und Verhalten entsprechen (Organisationsentwicklung und Change Management, Führungsstil, Unternehmenskultur, Beziehungen der arbeitenden Menschen untereinander, betriebliche Kommunikation, ..)
  • indem ein Mensch mit bestimmten Fertigkeiten und Eigenschaften für eine spezifische Aufgabenstellung eingesetzt wird (Eignungsdiagnostik, Personalauswahl, ..)
  • indem der Mensch befähigt wird, Aufgaben unter gegebenen Arbeits- und Organisationsbedingungen zu bewältigen (Personalentwicklung, Training, Mentoring, Coaching, ..)

Die Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie analysiert dabei Arbeitsaufgaben, soziale und organisationale Arbeitsbedingungen sowie die Ressourcen der arbeitenden Menschen. Ihr Ziel ist die Veränderung der Arbeitsinhalte, Arbeitsprozesse und der Arbeitsorganisation dahingehend, dass die Qualität der Kommunikation, die Bedürfnisse der Arbeitnehmer/innen, ihre Menschenwürde und ihre körperliche und geistige Gesundheit gesichert bzw. weiterentwickelt werden.

Das Spektrum der arbeitspsychologischen Betreuungsleistungen umfasst dabei

Managementbezogene Dienstleistungen

  • Unterstützung des Managements im Umgang mit schwierigen Fällen (z.B. Suchtprobleme, verhaltensauffällige Arbeitnehmer/innen u.a.)
  • Vermittlung von arbeits- und organisationspsychologischen Kenntnissen über Stressverarbeitung, Work-Life Balance, Burnout, Mobbing etc.
  • Beratungen hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsinhalten sowie zur psychosozialen Verträglichkeit von Arbeitsbedingungen

Mitarbeiterbezogene Dienstleistungen

  • Mitwirkung bei der Anleitung neuer MitarbeiterInnen, Begleitung bei Arbeitsplatzwechsel oder bei der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Beratung von MitarbeiterInnen in schwierigen Situationen (nicht jedoch ihre psychiatrische, psychotherapeutische oder klinisch-psychologische Behandlung)
  • Überprüfungen zur Übereinstimmung qualifikationsmäßiger und vor allem seelisch-geistiger Fähigkeiten und Fertigkeiten mit den Anforderungen der Arbeit (Eignungsdiagnostik) sowie arbeitspsychologische Untersuchungen von Arbeitnehmer/innen, insbesondere an Arbeitsplätzen mit Gefährdung durch Burnout, sehr stark stressbelasteten Arbeitsplätzen, bei Mobbing u.a.
  • die Planung, Durchführung, Leitung und Evaluierung von Trainingsmaßnahmen (z.B. Stressmanagement), die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer/innen in arbeitspsychologisch relevantem Zusammenhang stehen, und von arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogenen Gesundheitsprojekten (z.B. auf konkrete betriebliche Arbeitsbedingungen bezogene Gesundheitszirkel).
    Coaching und Supervision sind lt. gesetzlichem Erlass und erläuternder Beilage nicht auf die Präventionszeit anrechenbar. Coaching kann selbstverständlich außerhalb der Präventionszeit in Anspruch genommen werden und zählt zur Kernkompetenz von mc|mind.companion.
  • Unterstützung, Bewusstseinsbildung und Beratung von Arbeitnehmer/innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen in allen Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung der psychischen und psychosomatischen Gesundheit sowie der psychologischen Arbeits- und Organisationsgestaltung

Unternehmensbezogene Dienstleistungen

  • Mitwirkung an konkreten, unmittelbar auf betriebliche Arbeitsbedingungen bezogenen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (z.B. durch Stressscreening, Motivationsklimaanalyse,...)
  • Mitwirkung an der Entwicklung von Unternehmensleitbildern
  • Beratungsleistungen bei der Planung von Veränderungen und Neueinrichtungen von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen sowie Arbeits- und Organisationsstrukturen sowie von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen oder persönlichen Schutzausrüstungen, Empfehlungen zur Arbeitszeitregelung und zur Regelung von Pausen insbesondere bei der Gestaltung von Schicht- und Nachtarbeit
  • Analysen zu Befindlichkeit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer/innen
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von arbeitsbezogenen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und psychosozialen Gesundheitsgefahren, deren Auswertung, die arbeitspsychologische Dokumentation von Arbeitsplätzen mit einem hohen psychischen und psychosomatischen Erkrankungsrisiko sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen Arbeitsumfeldes

Arbeitnehmerschutzrechtliche Dienstleistungen

  • Besichtigung von Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen des Unternehmens sowie Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat
  • Berichterstattung und Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitnehmerschutzausschusses
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner/der Arbeitsmedizinerin, der Sicher heitsfachkraft, der beauftragten Person des Arbeitgebers bzw. dem Arbeitgeber persönlich, den Belegschaftsorganen (Betriebsrat, Personalvertretung), den Sicherheitsvertrauenspersonen und sonstigen Fachleuten i.S.d. AschG
  • Durchführung, Veranlassung, Anleitung und Überwachung der arbeitspsychologischen Evaluierung von Arbeitsplätzen sowie die Dokumentation der Evaluierungsergebnisse
    Organisation der psychologischen Ersthilfe nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. nach einem Arbeitsunfall)

Weiterführende Informationen:
Fachsektion AWO des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen

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